Foto- & Videoeinwilligung
Um über die Familienzeit berichten zu können, werden von Mitarbeiter*innen gelegentlich Foto-, manchmal auch Videoaufnahmen gefertigt, die in der Regel auch die Teilnehmenden zeigen.
Uns ist es ein Anliegen, in allen Veröffentlichungen nur solche Aufnahmen zu verwenden, die die Würde der abgebildeten Personen achten. Dazu gehört es bereits, dass wir solche Aufnahmen nur dann anfertigen oder anfertigen lassen, wenn dies den abgebildeten Personen bekannt oder für diese erkennbar ist.
Wir verpflichten uns ferner, die veröffentlichten Foto- und Videoaufnahmen sorgfältig und gewissenhaft auszuwählen, sowie vor unbefugtem Zugriff gesichert abzuspeichern.
Dafür ist die Einwilligung der abgebildeten Personen erforderlich. Wir beabsichtigen, einzelne dieser Fotos und Videos gegebenenfalls wahlweise:
1. in Druckwerke (z.B. Pressemitteilung, Gemeindebrief, Fotobücher, Werbung für künftige Veranstaltungen etc.) zu veröffentlichen und einzubinden
2. in Veranstaltungen der Kirchengemeinde zu zeigen
3. in die öffentlich zugängliche Internetdarstellung der Kirchengemeinde einzustellen.
4. in die Präsenz unserer Jugend in öffentlich zugängliche soziale Netzwerke (hier: Instagram) einzustellen
Die über diese Einwilligungserklärung erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben; sie werden bei von der Kirchengemeinde vor unbefugtem Zugriff gesichert so lange gespeichert, wie es im Zweifel erforderlich ist, die Einwilligung nachweisen zu können (§ 5 Abs. 1 Nr. 5; § 21 Abs. 3 Nr. 5 DSG-EKD).
Die Verarbeitung von Foto-, Video- und Tonaufnahmen sowie die über diese Einwilligungserklärung erhobenen Daten erfolgt gemäß §§ 5 ff. DSG-EKD, insbesondere § 6 Nr. 2 und 5 DSG-EKD.